Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden, Betten, Lagern, Mobilisieren, Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Einläufe, hauswirtschaftliche Versorgung, u.a.
Injektionen, Verbände, Katheder, Medikamentenabgabe, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen, Einläufe, Wickel, Kompressionsstrümpfe, Gehübungen, Sondernahrung, vor- und nachstationäre Pflege, u.a.
Ergänzung zur Grundversorgung – Einkaufshilfe, Erledigung von Besorgungen, stundenweise Haushaltshilfe, z.B. Kochen oder Zubereiten von Mahlzeiten, Geschirrspülen, Aufräumen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien, Beheizen der Wohnräume, u.a.
Halb- oder vierteljährliche Beratung nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei Geldleistung bei Ihnen zuhause.
Wir beraten Sie jederzeit sehr gerne einerseits zu sämtlichen Leistungsangeboten in der Ambulanten Pflege und rund um unsere Pflegebedarfsartikel. Zum anderen sind wir natürlich bereits für Sie da, wenn es darum geht, einen Pflegegrad zu beantragen. Als autorisiertes ambulantes Pflegeunternehmen bieten wir Ihnen bei einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch Hilfestellung für die ersten wichtigen Schritte zur Ermittlung des passenden Pflegegrads.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben Sie als Antragsteller halbjährlich einen Anspruch auf einen Beratungseinsatz zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegbedürftiger.
Wir, die Ambulante Pflege Murnau-Oberland GmbH führen diese Beratungseinsätze bei Ihnen kostenfrei durch und rechnen diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Nach § 45 SGB XI haben Sie außerdem einen Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse.
Diese werden bei Ihnen zu Hause durchgeführt.
Für Fragen und Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt unter 08841 4490 oder info@amb-pflege-mo.de.
Unser Ziel ist es, Sie individuell zu beraten und optimal zu unterstützen, sodass Sie sich bei uns rundum versorgt fühlen.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / der Fähigkeiten
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / der Fähigkeiten
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / der Fähigkeiten
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / der Fähigkeiten und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Für detaillierte Infos zu den aktuell gültigen Leistungsansprüchen der Versicherten rufen Sie bitte die Listen des Bundesministeriums für Gesundheit auf:
Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger durch speziell ausgebildete Demenzhelfer, die an Demenz erkrankte Menschen stundenweise in ihrer gewohnten Umgebung betreuen und auf den Einzelfall eingehend sinnvoll angepasste Beschäftigungen anbieten.
Die Kosten der Betreuung können bis zu max. 200 € pro Monat von der Pflegekasse getragen werden.
Sie benötigen eine Haushaltshilfe oder eine Reinigungskraft?
Die hauswirtschaftliche Betreuung gehört nicht automatisch zur Versorgung innerhalb der Pflege und bildet einen extra Baustein, den Sie ergänzend zur Grundversorgung stundenweise beantragen können.
Wir bieten Ihnen je nach Bedarf Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen, beim Aufräumen und Reinigen der Wohnung, beim Kochen, Geschirrspülen und beim Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien, beim Bügeln, beim Beheizen der Wohnräume und ähnlichen, Ihren Haushalt in Stand haltenden Tätigkeiten.
Es ist weithin üblich, dass Pflegedienste die Schlüssel ihrer Patienten verwalten, um vor allem bei stark bewegungseingeschränkten Klienten unkompliziert Zugang zur Wohnstätte zu erhalten. Wir wissen – Schlüsselaufbewahrung und -verwaltung durch Dritte ist Vertrauenssache. Um diesem Thema Einhalt zu gebieten haben wir uns einst für ein sicheres computergestütztes Schlüsselmanagementsystem entschieden. Dieses erlaubt uns, immer nachvollziehen zu können, welcher Schlüssel, wann und von wem aus dem Schlüsselsafe entnommen und wieder zurückgegeben wurde und wo er sich aktuell befindet.
Außerdem können die Mitarbeiter nur auf jene Schlüssel zurückzugreifen, die den Patienten auf der jeweils aktuell zu bedienenden Route zugeordnet sind. Die aus unserer Sicht größtmögliche Kontrolle und Sicherheit hinsichtlich unseres Schlüsselverwahrungssystems, das auch bei Stromausfall funktioniert und Schlüsselübergabeprotokolle aufzeichnet, überzeugt und beruhigt Sie bestenfalls ebenso so sehr wie uns.
Damit Sie sich sicher fühlen und in Notfällen rund um die Uhr Kontakt zu Ihrem Pflegedienst aufnehmen können, lohnt es sich Vitakt installieren zu lassen. Bei Auslösen des Notrufs sind wir ca. binnen 15 Minuten vor Ort, begutachten die Situation und klären das weitere Vorgehen mit Ihnen zusammen. Meist werden dadurch unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden.
Für Teilnehmer mit Pflegestufe ist die Übernahme der monatlichen Grundgebühr von 25,50 € für den unkomplizierten Notruf-Anschluss nach entsprechender Beantragung durch die Pflegekasse möglich. Die Rufbereitschaft und die Schlüsselverwahrung durch den Pflegedienst werden mit 16 € im Monat zusätzlich berechnet.
Gerne beraten wir Sie hierzu unter 08841 4490.
Umfassendere Infos erhalten Sie direkt bei Vitakt: www.vitakt.com
Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen rund um die Belange der
ambulanten Pflege zu klären und Sie individuell zu beraten.